Einzelpersonen

Psychotherapie kann Sie beispielsweise unterstützen, wenn

  • Sie sich anhaltend überfordert oder unzufrieden fühlen.
  • Sie sich anhaltend antriebslos oder depressiv fühlen.
  • Sie unter anhaltenden Ängsten leiden.
  • Sie unter belastenden oder traumatischen Erlebnissen leiden.
  • Sie sich in einer akuten Krisensituation befinden.
  • Lebensveränderungen anstehen oder wichtige Lebensziele verwirklicht werden sollen.
  • Sie sich nach einer Trennung oder einem Verlust Unterstützung wünschen.

Kostenübernahme

Die Übernahme von Psychotherapiekosten ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Trotz der steigenden Nachfrage nach Psychotherapie und fehlender Behandlungsplätze werden derzeit keine neuen Kassensitze für Psychotherapeuten geschaffen. Prinzipiell verfügen Psychologische Psychotherapeuten mit oder ohne Kassensitz über die gleiche Qualifikation, die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation).

Ich arbeite in einer Privatpraxis, d.h. ich verfüge über eine Approbation, nicht jedoch über einen Kassensitz. Das bedeutet, dass die Kostenerstattung der Psychotherapie in meiner Praxis bei Ihrer Kasse beantragt werden kann, wenn Sie bei Dringlichkeit einer Behandlung keinen zeitnahen Platz bei einer Vertragspsychotherapeutin (d.h. Psychotherapeut mit Kassensitz) finden. Den genauen Ablauf dieses sogenannten Kostenerstattungsverfahrens erkläre ich Ihnen gern persönlich.